|
HAUSVERWALTUNG
KREIS GmbH
Schmidt-Bleibtreu-Str. 35
41199 Mönchengladbach
Telefon: 02166 60 57 92
Fax: 02166 68 15 60
|
Einen breiten Raum im Rahmen unserer
Tätigkeiten nimmt die Buchhaltung einschließlich der
Aufstellung von
Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen ein. Über
unsere hauseigene EDV-Anlage wird das anfallende
Buchungsmaterial zeitnah verarbeitet, so dass wir jederzeit
gewünschte Auskünfte über Kontenbewegungenund
Stände geben können. Des Weiteren weisen wir
für Sie laut § 35a Einkommensteuergesetz die
Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für
haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und
für die
Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen separat in der
Abrechnung aus.
Jahresabrechnungen erfolgen nach Prüfung durch die
Verwaltungsbeiräte bzw. Miteigentümer innerhalb der
ersten fünf Monate eines neuen Wirtschaftsjahres.
Unsere Abrechnungen entsprechen im Aufbau dem Schema der
Wirtschaftspläne, so dass jedem
Miteigentümer der sofortige Vergleich der Soll- und Ist-Zahlen
mühelos möglich ist. Darüber hinaus enthalten
Sie alle erforderlichen informativen Angaben. Eine Übersicht
über die Entwicklung der einzelnen
Hausgeldkonten, sowie eine Aufstellung über die
Bestände der Aktiv- und Passivposten ist für uns
ebenso
Bestandteil der Jahresabrechnung, wie auch eine Darstellung der
Entwicklung des Reparaturrücklagefonds
und eventuell anderer Gemeinschaftsanlagen- oder Einrichtungen, ebenso
auch ein Erläuterungsbericht zu
einzelnen Positionen der Abrechnung und zu anderen, allgemein
interessierenden Fragen, soweit dies
zweckdienlich erscheint.
Mit den im Verwaltungsvertrag festgelegten Verwaltungsgebühren
sind alle Aufwendungen abgegolten, die
mit einer ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang
stehen. Porto, Telefonkosten und
Objektbegehungen oder Fahrtkosten etc. werden von uns nicht gesondert
berechnet.
Im übrigen betrachten wir unsere Verwaltungsaufgaben nur dann
als vielversprechend, wenn sie auf der
Basis des gegenseitigen Vertrauens und des guten Miteinanders
durchgeführt werden können.
Aus diesem Grunde sieht auch der von uns angebotene Verwaltungsvertrag,
wie sonst allgemein üblich,
keine feste Bindung über einen längeren Zeitraum vor.
Damit soll jedem Vertragspartner die Möglichkeit gegeben
werden, das Vertragsverhältnis zum Ende eines
Wirtschaftsjahres mit 1/2 jährlicher Kündigung zu
lösen, wenn dies erwünscht erscheint.
Wir erhoffen uns eine angenehme und gedeihliche Zusammenarbeit, bei der
wir unsere vielfältigen
Erfahrungen gerne in den Dienst Ihrer Eigentümergemeinschaft
stellen und sage Ihnen schon jetzt eine
fachlich und sachlich korrekte Durchführung der
übernommenen Aufgaben zu.
Es gibt so viele Aspekte, die sich aus der Tätigkeit als
Hausverwalter ergeben, dass wir sie hier unmöglich
aufführen können. Ganz sicher aber können
wir eins:
In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen alle Themen
anschneiden und umfassend darüber Auskunft
geben. Ein Gespräch mit uns ist unverbindlich und kostenlos.
|