HAUSVERWALTUNG
KREIS GmbH

Schmidt-Bleibtreu-Str. 35
41199 Mönchengladbach
Telefon: 02166 60 57 92
Fax: 02166 68 15 60

 

Einen breiten Raum im Rahmen unserer Tätigkeiten nimmt die Buchhaltung einschließlich der Aufstellung von
Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen ein. Über unsere hauseigene EDV-Anlage wird das anfallende
Buchungsmaterial zeitnah verarbeitet, so dass wir jederzeit gewünschte Auskünfte über Kontenbewegungenund
Stände geben können. Des Weiteren weisen wir für Sie laut § 35a Einkommensteuergesetz die
Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die
Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen separat in der Abrechnung aus.
Jahresabrechnungen erfolgen nach Prüfung durch die Verwaltungsbeiräte bzw. Miteigentümer innerhalb der
ersten fünf Monate eines neuen Wirtschaftsjahres.

Unsere Abrechnungen entsprechen im Aufbau dem Schema der Wirtschaftspläne, so dass jedem
Miteigentümer der sofortige Vergleich der Soll- und Ist-Zahlen mühelos möglich ist. Darüber hinaus enthalten
Sie alle erforderlichen informativen Angaben. Eine Übersicht über die Entwicklung der einzelnen
Hausgeldkonten, sowie eine Aufstellung über die Bestände der Aktiv- und Passivposten ist für uns ebenso
Bestandteil der Jahresabrechnung, wie auch eine Darstellung der Entwicklung des Reparaturrücklagefonds
und eventuell anderer Gemeinschaftsanlagen- oder Einrichtungen, ebenso auch ein Erläuterungsbericht zu
einzelnen Positionen der Abrechnung und zu anderen, allgemein interessierenden Fragen, soweit dies
zweckdienlich erscheint.
Mit den im Verwaltungsvertrag festgelegten Verwaltungsgebühren sind alle Aufwendungen abgegolten, die
mit einer ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang stehen. Porto, Telefonkosten und
Objektbegehungen oder Fahrtkosten etc. werden von uns nicht gesondert berechnet.
Im übrigen betrachten wir unsere Verwaltungsaufgaben nur dann als vielversprechend, wenn sie auf der
Basis des gegenseitigen Vertrauens und des guten Miteinanders durchgeführt werden können.
Aus diesem Grunde sieht auch der von uns angebotene Verwaltungsvertrag, wie sonst allgemein üblich,
keine feste Bindung über einen längeren Zeitraum vor.
Damit soll jedem Vertragspartner die Möglichkeit gegeben werden, das Vertragsverhältnis zum Ende eines
Wirtschaftsjahres mit 1/2 jährlicher Kündigung zu lösen, wenn dies erwünscht erscheint.
Wir erhoffen uns eine angenehme und gedeihliche Zusammenarbeit, bei der wir unsere vielfältigen
Erfahrungen gerne in den Dienst Ihrer Eigentümergemeinschaft stellen und sage Ihnen schon jetzt eine
fachlich und sachlich korrekte Durchführung der übernommenen Aufgaben zu.
Es gibt so viele Aspekte, die sich aus der Tätigkeit als Hausverwalter ergeben, dass wir sie hier unmöglich
aufführen können. Ganz sicher aber können wir eins:
In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen alle Themen anschneiden und umfassend darüber Auskunft
geben. Ein Gespräch mit uns ist unverbindlich und kostenlos.